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19.04.2021

INFORMATIONEN FÜR EHEMALIGE AKTIONÄRE MIT ANTEILEN AN DEN EIGENTÜMER
Art der Ausübung des Rechts auf Auszahlung des Versteigerungserlöses

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Die Hauptversammlung der Gesellschaft Spolek pro chemickou a hutní výrobu, akciová společnost, mit Sitz in Ústí nad Labem, Revoluční 1930/86, PLZ 400 32, ID-Nr.: 000 11 789 (nachstehend „Gesellschaft“ genannt) hat in ihrer Sitzung am 20. 90/2012 Slg. am 20.12.2019 einen Beschluss über die Herabsetzung des Stammkapitals der Gesellschaft um 1.221.827.040 CZK, d.h. von 1.939.408.000 CZK auf 717.580.960 CZK, im Einklang mit dem Verfahren gemäß § 544 Absatz 1 Buchstabe a des Gesetzes Nr. 90/2012 Slg, über Handelsgesellschaften und Genossenschaften in der geltenden Fassung (nachstehend „ZGB“), indem der Nennwert aller Aktien der Gesellschaft um den Betrag von 315,- CZK (in Worten: dreihundertfünfzehn tschechische Kronen), d.h. von 500,- CZK (in Worten: fünfhundert tschechische Kronen) auf den Betrag von 185,- CZK (in Worten: einhundertfünfundachtzig tschechische Kronen) reduziert wird.

Mit Beschluss vom 1. Oktober 2020 hat der Verwaltungsrat alle von der Gesellschaft ausgegebenen verbrieften Aktien, die aufgrund des Beschlusses der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 20. Dezember 2019 über die Herabsetzung des Aktienkapitals nicht zum Umtausch eingereicht wurden, einschließlich der zuvor ausgegebenen, auf den Inhaber lautenden verbrieften Aktien der Gesellschaft (die „Aktien“), für null und nichtig erklärt.

Die neuen Aktien, die anstelle der für ungültig erklärten Aktien ausgegeben wurden, wurden (im Falle von Aktionären, die kein Interesse am Umtausch bekundeten) in einer öffentlichen Versteigerung am 7. Januar 2021 verkauft.

Die Eigentümer der Aktien haben das Recht auf einen entsprechenden Anteil am Versteigerungserlös in Höhe von 265,81 CZK pro Aktie. Von dem an den Anteilinhaber auszuzahlenden Betrag wird ein Betrag abgezogen, der den Kosten der Gesellschaft für die Überweisung des Erlöses entspricht – Bankgebühren im Zusammenhang mit der Zahlung.

Wer hat Anspruch auf Auszahlung des Erlöses

Jeder, der historisch von der Gesellschaft ausgegebene Aktien in Form von Namensaktien besitzt und im Zusammenhang mit dem Beschluss der Hauptversammlung der Gesellschaft zur Herabsetzung des Aktienkapitals am 20. Dezember 2019 kein Interesse am Umtausch dieser Aktien in neue Aktien der Gesellschaft bekundet hat, kann die Auszahlung des Erlöses verlangen.

Wie man eine Auszahlung beantragt

Bitte kontaktieren Sie das Unternehmen per E-Mail unter akcie@spolchemie.cz, schriftlich an die oben genannte Adresse des Unternehmens oder telefonisch unter folgender Nummer. 477 162 074 an und vereinbaren Sie einen Termin mit einem bevollmächtigten Vertreter des Unternehmens. Wenn Sie uns bereits im Rahmen dieser Mitteilung die unten aufgeführten notwendigen Informationen zur Verfügung stellen, kann dies die Bearbeitung Ihrer Anfrage erheblich beschleunigen.

Welche Informationen werden bei der Beantragung der Auszahlung der Erlöse benötigt?

Um den Erlös erfolgreich einfordern zu können, benötigen wir Ihren ordnungsgemäßen Ausweis, d. h. einen gültigen Personalausweis (oder Reisepass oder ein ähnliches Dokument). Für eine juristische Person benötigen wir eine vollständige Identifizierung gemäß der Eintragung im öffentlichen Register oder anderen ähnlichen Registern (z. B. Handelsregister usw.) und gleichzeitig die Identifizierung der Person, die gemäß dieser Eintragung berechtigt ist, für die juristische Person zu handeln (in tschechischer Sprache oder in einer offiziellen Übersetzung ins Tschechische).

Wenn Sie sich von einem Dritten vertreten lassen, verlangen wir von Ihnen eine schriftliche Vollmacht mit beglaubigter Unterschrift von Ihnen als Vollmachtgeber und (ähnlich wie im vorigen Absatz) einer vollständigen Identifizierung des Vollmachtgebers. Die Gesellschaft wird auf ihrer Website ein Muster einer Vollmacht veröffentlichen.

Um die Bearbeitung Ihres Antrags zu beschleunigen, empfehlen wir Ihnen außerdem, der Gesellschaft die Identifizierung der Aktien mitzuteilen, an die Ihr Recht auf Erhalt des Versteigerungserlöses geknüpft ist, insbesondere ihre Nummer, ihren Nennwert, ihren Gesamtnennwert, ihre numerische Bezeichnung, sofern vorhanden, sowie die oben genannten Informationen, die für Ihre ordnungsgemäße Identifizierung erforderlich sind.

Da die Gesellschaft gemäß §349 AktG alle geldwerten Leistungen an den Aktionär oder die Person, die ein selbständig übertragbares Recht hat, auf eigene Kosten und Gefahr ausschließlich durch Überweisung auf ein Bankkonto zu erbringen hat, benötigen wir im Rahmen Ihrer Anfrage die Angabe der Bankverbindung zum Zwecke der Auszahlung des Versteigerungserlöses. Der Vollständigkeit halber muss es sich immer um ein Konto handeln, das bei einer Person geführt wird, die zur Erbringung von Bankdienstleistungen in einem Land zugelassen ist, das Vollmitglied der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung ist.

Antrag auf Zahlung und Lieferung von Aktien

Die Gesellschaft verlangt die Aushändigung des Originals Ihrer Aktien als Teil des Antrags auf Auszahlung des Auktionserlöses, um die berechtigten Interessen der Gesellschaft zu schützen, insbesondere um wiederholte Anträge auf Auszahlung des Auktionserlöses zu verhindern.

Der eigentliche Antrag auf Auszahlung des Erlöses wird dann bei einer persönlichen Zusammenkunft schriftlich auf dem Formular der Gesellschaft gestellt. Dem schriftlichen Antrag ist eine Bestätigung über die Übertragung der Aktien an die Gesellschaft beizufügen. Ein Originalantrag, der von der Gesellschaft bestätigt wurde, wird Ihnen zur Verfügung gestellt. Auf der Grundlage der im Antrag gemachten Angaben wird dann der Versteigerungserlös ausgezahlt.

Bei Verlust oder Zerstörung von Anteilen wird der Erlös gegen Vorlage des Originals/der beglaubigten Kopie eines von der Gesellschaft ausgestellten rechtskräftigen Gerichtsbeschlusses zur Rücknahme der verlorenen/zerstörten Anteile ausgezahlt, der die vollständige Identifizierung der Anteile enthält, um ihre Unterscheidung von anderen Anteilen zu ermöglichen.

Erklärung im Rahmen der Bewerbung

Als Teil des Übergabeprotokolls, das im Antrag enthalten ist, werden von den Aktionären Erklärungen verlangt, dass

  • die hiermit vertretenen Anteile sind echte und ordnungsgemäße von der Gesellschaft ausgegebene Anteile,
  • der Antragsteller hat die eingereichten Anteile rechtsgültig und ordnungsgemäß (in Übereinstimmung mit dem geltenden Recht) erworben und ist der wirtschaftliche Eigentümer der Anteile;
  • alle Angaben, die im Zusammenhang mit der Veräußerung der Anteile erforderlich sind, einschließlich etwaiger Übertragungs- oder sonstiger Vermerke, ordnungsgemäß auf den angebotenen Anteilen vermerkt sind und dass diese Angaben vollständig und richtig sind;
  • dem Antragsteller keine Tatsachen bekannt sind, die es rechtfertigen könnten, dass auch nur ein Teil des Versteigerungserlöses an den Eigentümer der Anteile an eine andere Person als den Antragsteller ausgezahlt wird;
  • alle im Protokoll enthaltenen Angaben wahrheitsgemäß und vollständig sind.

Für den Fall, dass eine der vom Bewerber angegebenen Tatsachen unwahr oder irreführend ist, wird von der Gesellschaft eine Entschädigungszusage verlangt.

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31.3.2021

Direktorium

Spolek pro chemickou a hutní výrobu, akciová společnost, IČO 00011789, mit Sitz in Revoluční 1930/86, Ústí nad Labem, Postleitzahl 40032, eingetragen beim Landgericht in Ústí nad Labem, Abteilung B, Einlage 47, gibt bekannt, dass

am 1. 6. 2021 um 14:00 Uhr auf der Website www.prodej-drazbou.cz, Auktion ID: 74440, wird in Übereinstimmung mit § 33 des Gesetzes Nr. statt. 256/2004 Slg. öffentliche elektronische unfreiwillige Versteigerung der verbrieften Aktien der Spolek pro chemickou a hutní výrobu, akciová společnost, die die Aktionäre beim Umtausch der ursprünglichen verbrieften Aktien mit einem Nennwert von 500 CZK gegen neue verbriefte Aktien mit einem Nennwert von 185 CZK, die im Zusammenhang mit dem Beschluss der Hauptversammlung der Gesellschaft über die Herabsetzung des Nennwerts der Aktien ausgegeben wurden, nicht übernommen haben, obwohl sie wiederholt dazu aufgefordert wurden.

Insgesamt werden 1 161 918 nicht börsennotierte Namensstammaktien mit einem Nennwert von je 185,00 CZK versteigert. Die endgültige Anzahl der versteigerten Aktien kann niedriger sein. Die detaillierten Versteigerungsbedingungen sind in der Auktionsbekanntmachung unter http://www.centralni-adresa.cz und auf der Website des Auktionators CYRRUS CORPORATE FINANCE, a.s. http://www.cyrruscf.cz veröffentlicht.

17.3.2021

Wiederholte Aufforderung des Verwaltungsrats zum Aktientausch

Der Vorstand der Gesellschaft Spolek pro chemickou a hutní výrobu, akciová společnost, lädt im Anschluss an den Beschluss der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 20.12.2019 und gleichzeitig über die Bestimmungen der § 526 und § 537 des Gesetzes Nr. 90/2012 Slg, über Handelsgesellschaften und Genossenschaften, wiederholt die Aktionäre der Gesellschaft auf, ihre bestehenden, von der Gesellschaft ausgegebenen verbrieften Aktien zum Zwecke des Umtauschs gegen neue verbriefte Aktien der Gesellschaft mit einem niedrigeren Nennwert einzureichen, und zwar zum Umtausch der bestehenden Aktien mit einem Nennwert von 500 CZK gegen neue Aktien mit einem Nennwert von 185 CZK.

Detaillierte Informationen finden Sie unten:

Wenn Sie Fragen haben, kontaktieren Sie uns bitte unter akcie@spolchemie.cz

Ich danke Ihnen.

Für die Gesellschaft für chemische und metallurgische Produktion, Joint Stock Company
Ing. Pavel Jiroušek, Vorsitzender des Verwaltungsrats

2.11.2020

Ankündigung der öffentlichen elektronischen Zwangsversteigerung der verbrieften Aktien der Gesellschaft

Direktorium

Spolek pro chemickou a hutní výrobu, akciová společnost, IČO 00011789, mit Sitz in Revoluční 1930/86, Ústí nad Labem, Postleitzahl 40032, eingetragen beim Landgericht in Ústí nad Labem, Abteilung B, Einlage 47, gibt bekannt, dass

am 7. 1. 2021 um 11:00 Uhr auf der Website www.prodej-drazbou.cz, Auktions-ID: 73922, wird in Übereinstimmung mit Abschnitt 33 des Gesetzes Nr. 256/2004 Slg. öffentliche elektronische unfreiwillige Versteigerung der verbrieften Aktien der Spolek pro chemickou a hutní výrobu, akciová společnost, die die Aktionäre beim Umtausch der ursprünglichen verbrieften Aktien mit einem Nennwert von 500 CZK gegen neue verbriefte Aktien mit einem Nennwert von 185 CZK, die im Zusammenhang mit dem Beschluss der Hauptversammlung der Gesellschaft über die Herabsetzung des Nennwerts der Aktien ausgegeben wurden, nicht übernommen haben, obwohl sie wiederholt dazu aufgefordert wurden.

Insgesamt werden 374.144 nicht börsennotierte Namens-Stammaktien mit einem Nennwert von je 185,00 CZK versteigert. Die endgültige Anzahl der versteigerten Aktien kann niedriger sein. Die detaillierten Versteigerungsbedingungen sind in der Auktionsbekanntmachung unter http://www.centralni-adresa.cz und auf der Website des Auktionators CYRRUS CORPORATE FINANCE, a.s. http://www.cyrruscf.cz veröffentlicht.

1.10.2020

Ankündigung der Ungültigerklärung von Aktien

Sehr geehrte Aktionäre,

Die Gesellschaft gibt hiermit bekannt, dass die von der Gesellschaft ausgegebenen verbrieften Aktien, die aufgrund des Beschlusses der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 20. Dezember 2019 über die Herabsetzung des Aktienkapitals nicht zum Umtausch eingereicht wurden, am 1. Oktober 2020 vom Verwaltungsrat gemäß § 538 des Gesetzes 90/2012 Slg. über Handelsgesellschaften und Genossenschaften für ungültig erklärt wurden.

Eine genauere Angabe der annullierten Aktien mit ihrer numerischen Bezeichnung ist nachstehend aufgeführt:

15.7.2020

Wiederholte Aufforderung des Verwaltungsrats zum Aktientausch

Sehr geehrte Aktionäre,

Nach den Angaben in der von der Gesellschaft geführten Aktionärsliste haben nicht alle Aktionäre der Gesellschaft ihre Aktien innerhalb der in der ursprünglichen Aufforderung gesetzten Frist oder bis zum Datum dieser Aufforderung umgetauscht.

Das Unternehmen erfüllt hiermit die Anforderungen von Art. Gemäß § 537 des Gesellschaftsgesetzes werden die Aktionäre der Gesellschaft, die dies noch nicht getan haben, erneut aufgefordert, ihre bestehenden, von der Gesellschaft ausgegebenen verbrieften Aktien zum Zwecke des Umtauschs in neue verbriefte Aktien der Gesellschaft mit einem niedrigeren Nennwert einzureichen, und zwar zum Umtausch der bestehenden Aktien mit einem Nennwert von 500 CZK in neue Aktien mit einem Nennwert von 185 CZK.

Der Umtausch der bestehenden verbrieften Aktien mit einem Nennwert von 500 CZK in verbriefte Aktien mit einem Nennwert von 185 CZK erfolgt bis zum 31. 8. 2020 entweder am Hauptsitz des Unternehmens in Ústí nad Labem, d. h. Revoluční 1930/86, Ústí nad Labem, Postleitzahl 400 32 oder im Prager Büro der Gesellschaft, Italská 1583/24, Vinohrady, 120 00 Prag 2.

Detaillierte Informationen finden Sie unten:

Wenn Sie Fragen haben, kontaktieren Sie uns bitte unter akcie@spolchemie.cz

Ich danke Ihnen.

Für die Gesellschaft für chemische und metallurgische Produktion, Joint Stock Company
Ing. Pavel Jiroušek, Vorsitzender des Verwaltungsrats

Information und Aktienbörse [ 7/7/2020 ]

Sehr geehrte Aktionäre,

Am 30. Juni 2020 lief die Frist für den Umtausch der von der Gesellschaft ausgegebenen Aktien mit einem Nennwert von 500 CZK in Namensaktien mit einem Nennwert von 185 CZK im Zusammenhang mit dem Beschluss der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 20. Dezember 2019 ab.

Der Verwaltungsrat der Gesellschaft bereitet derzeit eine wiederholte Aufforderung zum Umtausch der betreffenden Aktien gemäß § 537 des Gesetzes Nr. 90/2012 Slg. über Handelsgesellschaften und Genossenschaften (das Gesetz über Handelsgesellschaften) in seiner geänderten Fassung (das „ZGB“) vor, das eine zusätzliche angemessene Frist für den Umtausch von Aktien vor dem in den §§ 538 und 539 des ZGB vorgesehenen Verfahren vorsieht.

In Anbetracht dessen teilt die Gesellschaft den Aktionären mit, dass die Möglichkeit, von der Gesellschaft ausgegebene Aktien mit einem Nennwert von 500 CZK zum Umtausch in neue verbriefte Aktien der Gesellschaft mit einem Nennwert von 185 CZK einzureichen, nach wie vor besteht, und zwar zu denselben Bedingungen, wie sie den Aktionären in der Aufforderung des Verwaltungsrats zum Umtausch von Aktien und in der Bekanntmachung über die Erneuerung des Umtauschs von Aktien und die Verlängerung der Umtauschfrist mitgeteilt wurden (unten zum Herunterladen).

Über das Reservierungssystem können derzeit Termine bis zum 31.7.2020 gebucht werden.

Über das weitere Vorgehen werden die Aktionäre durch die Einberufung des Verwaltungsrats nach § 537 AktG informiert.

Mitteilung über die Erneuerung des Aktientauschs und die Verlängerung der Frist für den Umtausch

Sehr geehrte Aktionäre

Der Verwaltungsrat der Gesellschaft hat am 29. April 2020 beschlossen, das Aktienumtauschverfahren zu erneuern und das Datum des Aktienumtauschs wie folgt zu verlängern:

Der Umtausch der bestehenden Namensaktien mit einem Nennwert von 500 CZK in Namensaktien mit einem Nennwert von 185 CZK wird ab dem 30. April 2020 erneuert und läuft bis zum 30. Juni 2020.

Detaillierte Informationen finden Sie unten:

Wenn Sie Fragen haben, kontaktieren Sie uns bitte unter akcie@spolchemie.cz

Ich danke Ihnen.

Für die Gesellschaft für chemische und metallurgische Produktion, Joint Stock Company
Ing. Pavel Jiroušek, Vorsitzender des Verwaltungsrats

Mitteilung über die Aussetzung des Aktienumtauschs II

Sehr geehrte Aktionäre,

In Anbetracht der Entwicklung der Notlage und der Schutzmaßnahmen im Zusammenhang mit der COVID-19-Infektion (Coronavirus) wird der Umtausch der Aktien der Gesellschaft weiterhin vorübergehend ausgesetzt.

Alle für April gebuchten Termine werden ebenfalls gestrichen.

Der Austausch wird wieder aufgenommen, sobald es die Situation erlaubt. Die Frist für den Umtausch der Aktien wird angemessen verlängert, um den Aktionären die Möglichkeit zu geben, den Termin umzubuchen und die ordnungsgemäße Durchführung des Aktienumtauschs rechtzeitig zu gewährleisten. Die Aktionäre werden über die Wiederaufnahme des Umtauschverfahrens ordnungsgemäß informiert.

Wenn Sie Fragen haben, kontaktieren Sie uns bitte unter akcie@spolchemie.cz

Ich danke Ihnen für Ihr Verständnis.

Für die Gesellschaft für chemische und metallurgische Produktion, Joint Stock Company
Ing. Pavel Jiroušek, Vorsitzender des Verwaltungsrats

Mitteilung über die Einstellung des Aktientauschs

Sehr geehrte Aktionäre,
In Anbetracht der Notsituation und der Schutzmaßnahmen im Zusammenhang mit der sich ausbreitenden Krankheit COVID-19 (Coronavirus) wird der Umtausch der Aktien der Gesellschaft mit Wirkung vom 16. März 2020 vorübergehend ausgesetzt.

Reservierte Termine für den Zeitraum 16.3.-31.3.2020 werden gestrichen.

Der Austausch wird wieder aufgenommen, sobald es die Situation erlaubt. Die Frist für den Umtausch der Aktien wird angemessen verlängert, um den Aktionären die Möglichkeit zu geben, den Termin umzubuchen und die ordnungsgemäße Durchführung des Aktienumtauschs rechtzeitig zu gewährleisten. Die Aktionäre werden über die Wiederaufnahme des Umtauschverfahrens ordnungsgemäß informiert.

Wenn Sie Fragen haben, kontaktieren Sie uns bitte unter akcie@spolchemie.cz

Ich danke Ihnen für Ihr Verständnis.

Für die Gesellschaft für chemische und metallurgische Produktion, Joint Stock Company
Ing. Pavel Jiroušek, Vorsitzender des Verwaltungsrats

Überprüfung der Kontaktinformationen der Aktionäre

Die Neufassung der Satzung unserer Gesellschaft Spolek pro chemickou a hutní výrobu, akciová společnost, ID-Nr.: 000 11 789, mit Sitz in Revoluční 1930/86, PLZ 400 32, Ústí und Labem (nachfolgend „Gesellschaft“ genannt), die auf der letzten ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 16. August 2019 beschlossen wurde, ermöglicht es künftig, den Aktionären eine Einladung zur Hauptversammlung der Gesellschaft an die folgende E-Mail-Adresse zu senden. In Artikel 39 der Satzung ist ausdrücklich festgelegt, dass, wenn die E-Mail-Adresse eines Aktionärs in der Aktionärsliste enthalten ist, die Einladung nur an diese E-Mail-Adresse geschickt wird.

Da die Gesellschaft diese Art der Zustellung neu einführen wird, möchten wir Sie bitten, zu bestätigen, dass die Angaben zur E-Mail-Adresse, die die Gesellschaft für Sie in der Aktionärsliste eingetragen hat, vollständig und richtig sind.

Bitte überprüfen Sie die Daten, die die Gesellschaft derzeit über Sie speichert. Wenn Sie keine Informationen darüber haben, welche Daten Sie der Gesellschaft zu diesem Zweck zur Verfügung gestellt haben, fordern Sie diese bitte schriftlich bei der Adresse des eingetragenen Sitzes der Gesellschaft oder per E-Mail an zemkova@spolchemie.cz an.

Wenn die E-Mail-Kontaktdaten zuvor nicht angegeben wurden, falsch oder unvollständig sind oder sich geändert haben, bitten Sie die Gesellschaft, die Daten zu ändern. Die Änderung der Daten kann entweder schriftlich auf der Grundlage des Formulars Mitteilung der Daten an die Gesellschafterliste – ÄNDERUNG, das oben heruntergeladen werden kann, beantragt werden, in dem Sie die aktuellen, korrekten und vollständigen Daten ausfüllen, mit einer beglaubigten Unterschrift versehen und an die Adresse des eingetragenen Sitzes der Gesellschaft zustellen, oder persönlich am eingetragenen Sitz der Gesellschaft im Büro des Assistenten des Geschäftsführers Ing. +420 477 162 074 oder per E-Mail: zemkova@spolchemie.cz.

Wir hoffen, dass Sie die Möglichkeit begrüßen werden, die Einladungen zur Hauptversammlung auf elektronischem Wege zu versenden, was für die Gesellschaft wesentlich kostengünstiger ist.

WIEDERHOLTE AUFFORDERUNG DES VERWALTUNGSRATS ZUM UMTAUSCH VON AKTIEN

Der Verwaltungsrat der Gesellschaft
Association for Chemical and Metallurgical Production, Joint Stock Company
ID: 000 11 789
mit Sitz in Ústí nad Labem, Revoluční 1930/86, Postleitzahl 400 32
eingetragen in das Handelsregister, das vom Bezirksgericht in Ústí nad Labem in Sek. B, Einsatz 47

(nachstehend als „Unternehmen“ bezeichnet)

Gemäß § 3 Abs. 2 des Gesetzes Nr. 134/2013 Slg. über bestimmte Maßnahmen zur Verbesserung der Transparenz von Aktiengesellschaften (im Folgenden „ZZTAS“) und damit zusammenhängenden Rechtsvorschriften fordert die Gesellschaft hiermit die Aktionäre der Gesellschaft wiederholt auf, ihre bestehenden, von der Gesellschaft ausgegebenen verbrieften Aktien zum Zwecke des Umtauschs in neue verbriefte Aktien der Gesellschaft in Form von Namensaktien einzureichen.

Um Zweifel auszuschließen, weist der Verwaltungsrat der Gesellschaft darauf hin, dass diese Aufforderung auch für die Aktionäre der Gesellschaft gilt, die noch nicht zum Erhalt der verbrieften Aktien erschienen sind, die von der Gesellschaft nach der von der Hauptversammlung der Gesellschaft am 10. September 2007 beschlossenen Umwandlung der Aktien der Gesellschaft ausgegeben wurden.

Rechtfertigung:
Der Verwaltungsrat der Gesellschaft hat in seiner Sitzung vom 24. März 2014 beschlossen, die bestehenden Aktien der Gesellschaft in neue Namensaktien der Gesellschaft umzutauschen. Der Grund für den Aktientausch ist, dass die Aktien am 1. 1. 2014 gemäß § 2 Abs. 1 ZZTAS änderte die Form der von der Gesellschaft ausgegebenen Aktien, und alle Aktien der Gesellschaft lauten nun auf den Namen.

Der Verwaltungsrat der Gesellschaft hat die Aktionäre der Gesellschaft mit Einladung vom 24. März 2014 aufgefordert, ihre bestehenden, von der Gesellschaft ausgegebenen verbrieften Aktien zum Zwecke des Umtauschs in neue verbriefte Aktien der Gesellschaft in Form von Namensaktien einzureichen, wobei der Umtausch der Aktien am 1. Mai 2014 beginnen soll. Auf Beschluss des Verwaltungsrats der Gesellschaft wurde die Frist für den Umtausch der Aktien wiederholt verlängert, und der Umtausch ist noch nicht abgeschlossen.

Nach den Angaben in der von der Gesellschaft geführten Aktionärsliste haben nicht alle Aktionäre der Gesellschaft ihre Aktien innerhalb der in der ursprünglichen Aufforderung gesetzten Frist oder bis zum Datum dieser Aufforderung umgetauscht.

Gemäß § 214 des Gesetzes Nr. 90/2012 Slg. über Handelsgesellschaften und Genossenschaften (im Folgenden „ZGB“) und den Bestimmungen von § 769 des Gesetzes Nr. 513/1991 Slg. über das Handelsgesetzbuch in der am 31. Dezember 2013 geltenden Fassung fordert die Gesellschaft hiermit die Aktionäre auf, Aktien, die vor dem 1. Januar 2014 ausgegeben wurden, zum Umtausch in neue verbriefte Aktien der Gesellschaft mit dem Ausgabedatum 24. März 2014 einzureichen.

Umtausch von Aktien:
Der Umtausch der ursprünglichen Aktien der Gesellschaft in neue Namensaktien findet bis zum 14. September 2018 am Sitz der Gesellschaft statt.

Vor dem Umtausch ist der Aktionär verpflichtet, der Gesellschaft seinen Namen, seinen Wohnsitz und sein Geburtsdatum (bei natürlichen Personen) bzw. seinen Firmennamen, seinen Sitz und seine Identifikationsnummer (bei juristischen Personen) mitzuteilen, die auf den neuen Aktien vermerkt und in die Liste der Aktionäre eingetragen werden.

Der Aktionär ist außerdem verpflichtet, der Gesellschaft die Nummer seines Bankkontos mitzuteilen, das er bei einer zur Erbringung von Bankdienstleistungen zugelassenen Person in einem Land unterhält, das Vollmitglied der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung ist. Das Bankkonto wird auch in das Aktionärsregister der Gesellschaft eingetragen, und die Gesellschaft zahlt alle mit der Beteiligung verbundenen Barzahlungen an den Aktionär auf dieses Konto.

Werden die bestehenden Aktien der Gesellschaft von einem Pfandgläubiger oder einer anderen Person gehalten, die berechtigt ist, die Aktien anstelle des Aktionärs zu halten, wird die Verpflichtung zur Vorlage der Aktien von dieser Person erfüllt. Der Aktionär ist verpflichtet, diese Person zu benachrichtigen. Sind die Aktien mit einem Pfandrecht belastet, so hat die betreffende Person die Gesellschaft über das Bestehen des Pfandrechts zu unterrichten, das auch auf den Aktien angegeben werden muss.

Mitteilung an die Aktionäre:
Ein Aktionär, der seine Aktien noch nicht zum Umtausch eingereicht und der Gesellschaft seinen Namen und seinen Wohnsitz bzw. seinen eingetragenen Sitz nicht mitgeteilt hat, ist nicht berechtigt, die mit den Aktien, mit denen er in Verzug ist, verbundenen Stimmrechte während des Zeitraums des Verzugs auszuüben. In Bezug auf diese Aktien hat der Aktionär auch dann keinen Anspruch auf einen Anteil am Gewinn, wenn die Hauptversammlung zum Zeitpunkt des Ausfalls des Aktionärs über dessen Verteilung entscheidet.

Bestehende Aktien der Gesellschaft, die nicht bis zum 14. September 2018 bei der Gesellschaft zum Umtausch eingereicht werden, werden für ungültig erklärt und im Rahmen einer öffentlichen Versteigerung durch einen Wertpapierhändler verkauft. Der Veräußerungserlös wird nach Verrechnung mit den Ansprüchen der Gesellschaft gegen den Aktionär, die im Zusammenhang mit der Ungültigerklärung der Aktien und deren Veräußerung entstehen, unverzüglich an den Betroffenen ausgezahlt.

Weitere Informationen:
Weitere Informationen zum Aktienumtauschverfahren werden auf der Website des Unternehmens www.spolchemie.cz im Bereich „Profil“ für Investoren im Abschnitt „Weitere Informationen für Aktionäre“ veröffentlicht.

In Ústí nad Labem, am 8.8.2018
Association for Chemical and Metallurgical Production, Joint Stock Company